Waffensachkundeprüfung auf Wunsch (3 Tage)
Die Waffensachkunde (WSK) gemäß §7 Waffengesetz (WaffG) ist die Voraussetzung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins. Ihr Nachweis wird auch zur Teilnahme an allen Kursen von Schießausbildung FRANKE gefordert.
Die WSK müssen sowohl Sportschützen wie auch Jäger und Personen, die aus beruflichen Gründen eine Waffe tragen, nachweisen. Die bestandene Prüfung ist verbandsneutral und bundesweit gültig.
Schießausbildung FRANKE
Die Lehrgänge vermitteln gesetzliche Inhalte zu Waffenrecht, Strafrecht und Notwehrrecht, Informationen zum Erwerb einer Waffe, den sicheren Umgang mit der Waffe und ihrer Technik sowie Art und Wirkungsweise von Munition. Zur Theorie gibt es im Rahmen des Lehrgangs auch Praxisübungen. Die Prüfung teilt sich ebenfalls in Theorie und Praxis auf.
Teilnahmebedingung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (maximal drei Monate alt).